Wie Rechtschutzversicherung und Geldanlage zusammen passen

September 12, 2009

In der Bundesrepublik Deutschland wurden die Rechte der Verbraucher bei den Finanzmarktprodukten deutlich gestärkt. Möchte man davon Gebrauch machen und einen Anspruch auf Schadensersatz bei einer offensichtlichen Falschberatung zu einer Geldanlage geltend machen, ist ein Rechtschutz eine hilfreiche Sache. Nachdem man die Deckungszusage seiner Rechtschutzversicherung bekommen hat, kann man nämlich einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragen und dem Banker oder Broker kräftig auf die Finger klopfen, der einen das hoch spekulative Risiko bestimmter Anlageformen verschwiegen hat, obwohl man anhand des Beratungsprotokoll nachweisen kann, dass man ihn darüber informiert hat, dass die eigene Anlagestrategie auf Sicherheit des anzusparenden Vermögens ausgerichtet werden soll.

Beim Tagesgeld und beim Festgeld ist die Wahrscheinlichkeit, dass man die Rechtschutzversicherung wegen Falschberatung in Anspruch nehmen muss, nahe Null. Beide Anlageformen versprechen nicht nur lukrative Guthabenzinsen, sondern gewähren auch je nach Herkunftsland eine unterschiedlich hohe Garantie der getätigten Einlagen. Allerdings sollte man wissen, dass diese auch innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes nicht durchgängig vollständig gewährleistet ist. Vor allem derjenige, der Einlagen jenseits der 20.000 Euro Grenze tätigen möchte, muss sich unbedingt über den rechtlichen Hauptsitz der ausgewählten Depotbank und die im jeweiligen Land garantierte Einlagensicherung informieren.

Die Dokumentationspflicht zu den verschiedenen Produkten zur Geldanlage gilt übrigens auch für die Versicherungen, egal ob man eine Kapital bildende Lebensversicherung als lukrative Altersvorsorge oder eine Rentenversicherung mit staatlicher Förderung abschließen möchte. Findet das Beratungsgespräch vis a vis mit dem Makler statt, dann ist das Protokoll sofort auszuhändigen. Wird das Geschäft per Telefon oder über das Internet abgeschlossen, muss das Protokoll binnen sieben Tagen zugeschickt werden.

In diesem Protokoll müssen nicht nur die zum Ausdruck gebrachten Ziele des Kunden für die Geldanlage dokumentiert werden, sondern es muss auch niedergeschrieben werden, welche Produkte der Makler oder Banker dem Kunden angeboten hat und welche Hinweise er ihm dazu gegeben hat. Bei Produkten zur Geldanlage und bei sämtlichen Versicherungen hat der Kunde mittlerweile sogar das Recht, den Berater nach der Provision zu fragen, die dieser für die Vermittlung des jeweiligen Vertrages erhält. Damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, ein wirtschaftliches Eigeninteresse des Vermittlers als einzig entscheidenden Punkt für das gezielte Anbieten von Finanzmarktprodukten ausschließen zu können.

Auch wurden die Kündigungsfristen für die verschiedenen Produkte zur Geldanlage aus dem Bankengeschäft und den Angeboten der Versicherungen verlängert. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Falschberatung hinsichtlich der damit verbundenen Chancen und Risiken nachgewiesen werden kann. Hätte es diese rechtlichen Regelungen schon zu Beginn der Finanzkrise 2008 gegeben, hätten deutlich weniger Menschen ihre Ersparnisse in hoch spekulativen Anlagen verloren.

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