Verbraucher sollten Girokonto zum P-Konto machen
Januar 22, 2012
Lange Zeit hatten Verbraucher in Deutschland auf dem eigenen Girokonto einen Pfändungsschutz. Dieses Bild hat sich zum 1. Januar 2012 geändert. Seit dem Start des Jahres 2012 besteht auf dem klassischen Girokonto kein Pfändungsschutz mehr. Wer das eigene Einkommen oder eventuelle Sozialleistungen vor einer Pfändung schützen möchte, muss das Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Dies ist bei der Hausbank jedoch problemlos möglich. Die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt jedoch ausschließlich auf Wunsch des Kunden. Verbraucher müssen demnach berücksichtigen, dass die Banken bei der Umwandlung von dem Girokonto nicht selbst aktiv werden. Bei dem P-Konto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto. Eine Umwandlung von dem Girokonto sollte vor allem dann durchgeführt werden, wenn eine Pfändung droht oder diese bei einem Verbraucher bereits vorgenommen wurde.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Girokonten zu überzeugen. So bieten die Banken im Vergleich oft sehr unterschiedliche Girokonten an. Ein Vergleich ist in jedem Fall ratsam, denn durch die Suche nach einem günstigeren Girokonto können Kosten gespart werden. Durch das P-Konto wird grundsätzlich sichergestellt, dass die betroffenen Verbraucher trotz der Pfändung noch an dem allgemeinen bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. So soll eine weitere Verschuldung von Grund auf vermieden werden. Auf dem P-Konto wird das Geld bis zu einem Grundfreibetrag von aktuell 1028,89 Euro geschützt. Der pfändungssichere Betrag kann aufgestockt werden, wenn Unterhaltspflichten bestehen.
Demnach ist eine individuelle Anpassung in Teilen durchaus möglich. Sind Verbraucher von einer Pfändung betroffen, sollten sie alles daran setzen, um noch in diesem Jahr das eigene Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Allerdings sollten die Kunden dabei auch auf die eine oder andere Besonderheit achten. So sollten sie sich nach einer Empfehlung von dem Bundesverbraucherministerium eine schriftliche Bestätigung von der Bank ausstellen lassen. Durch den Gesetzgeber wurde jedes Kreditinstitut dazu verpflichtet, dem Kunden ein P-Konto anzubieten und zur Verfügung zu stellen. Die Banken dürfen für das sogenannte P-Konto auch keine separaten Gebühren erheben. Fallen für das P-Konto bei der eigenen Bank trotzdem Kosten an, sollten sich die Verbraucher um die Suche nach einem anderen Anbieter bemühen. Grundsätzlich lohnt sich wie beim klassischen Girokonto bei dem P-Konto ein umfangreicher Vergleich.
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