Verbraucher sollten Girokonto zum P-Konto machen
Januar 22, 2012
Lange Zeit hatten Verbraucher in Deutschland auf dem eigenen Girokonto einen Pfändungsschutz. Dieses Bild hat sich zum 1. Januar 2012 geändert. Seit dem Start des Jahres 2012 besteht auf dem klassischen Girokonto kein Pfändungsschutz mehr. Wer das eigene Einkommen oder eventuelle Sozialleistungen vor einer Pfändung schützen möchte, muss das Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Dies ist bei der Hausbank jedoch problemlos möglich. Die Umwandlung in ein P-Konto erfolgt jedoch ausschließlich auf Wunsch des Kunden. Verbraucher müssen demnach berücksichtigen, dass die Banken bei der Umwandlung von dem Girokonto nicht selbst aktiv werden. Bei dem P-Konto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto. Eine Umwandlung von dem Girokonto sollte vor allem dann durchgeführt werden, wenn eine Pfändung droht oder diese bei einem Verbraucher bereits vorgenommen wurde. Read more

